Mechtild Fritz im Gespräch mit einer Kundin
Sicherer Handel weltweit – mit Akkreditiven gut abgesichert

Das Akkreditiv: Zahlungssicherheit und Liquidität

Minimieren Sie Risiken und stärken Sie das Vertrauen im internationalen Geschäft – mit maßgeschneiderten Lösungen zur Außenhandelsabsicherung.

Bei einem Akkreditiv handelt es sich um ein unwiderrufliches Zahlungsinstrument, das für die Absicherung von Warenlieferungen und Leistungen im Außenhandel herangezogen wird. Ein Akkreditiv ist die Verpflichtung einer Bank, im Auftrag des Importeurs bzw. Auftraggebers dem Exporteur bzw. Begünstigten bei fristgerechter Vorlage konformer Dokumente einen bestimmten Betrag sofort (Sicht) oder zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt (hinausgeschobene Zahlung) zu zahlen.
 

Bei einem bestätigten Akkreditiv fügt die Bank des Exporteurs bzw. Begünstigten ihr Zahlungsversprechen hinzu und hat dieses unabhängig von der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit der Bank des Importeurs bzw. Auftraggebers zu erfüllen. Als Basis für die Abwicklung von Akkreditiven dienen die Einheitlichen Richtlinien für Dokumentenakkreditive, die UCP (Uniform Customs and Practice for Documentary Credits), der ICC (International Chamber of Commerce, Paris) in der jeweils gültigen Fassung. Die UCP regeln die wesentlichen Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien und stellen eine international einheitliche Auslegung der Akkreditivvorschriften sicher.

 

Grafik zum Ablauf eines Akkreditivs

Die Vorteile eines Akkreditivs

  • Unabhängigkeit von der Kreditwürdigkeit des Importeurs durch Erhalt eines unwiderruflichen Versprechens der eröffnenden Bank, bei fristgerechter Erfüllung der Akkreditivbedingungen Zahlung zu leisten

  • Unabhängigkeit von der Bonität der eröffnenden Bank bzw. des Importlandes durch Erhalt der Bestätigung des Akkreditivs durch Ihre Hausbank

  • Eigenständiges Zahlungsversprechen Ihrer Hausbank durch Bestätigung Ihres Exportakkreditivs vor Liefer- bzw. Produktionsbeginn

  • Hohe Zahlungssicherheit
  • Nach Aufnahme akkreditivkonformer Dokumente erfolgt die Zahlung zum im Akkreditiv vereinbarten Zeitpunkt (bei Sicht bzw. Fälligkeit).

  • International gebräuchliche Richtlinien

  • Rasche Abwicklung

  • Über das Akkreditiv kann der Exporteur seinem Käufer einen Lieferantenkredit einräumen (Akkreditive mit Zahlungsaufschub, wobei der Zeitraum im Akkreditiv festgelegt ist) und die entstandene Forderung seiner Hausbank (regresslos) verkaufen – sprich vor Fälligkeit zu Geld machen.

Sie haben Fragen?

Bei einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne zu den verschiedenen Instrumenten der Außenhandelsabsicherung. Unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation können wir gemeinsam das für Sie am besten geeignete Produkt ermitteln.